ZPP Kursleiter Qualifikation: Diese Mindeststandart müssen Sie erfüllen
ZPP-Kursleiter-Qualifikation
Sie möchten Präventionskurse anbieten, um mehr Kunden zu gewinnen? Dann machen Sie hier den Check, ob Sie alle Qualifikationen als Kursleiter erfüllen.

Was du wissen solltest

  • Bedeutung der ZPP-Qualifikation: Ohne die ZPP-Zertifizierung werden Präventionskurse nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst, was die Attraktivität für Teilnehmer erheblich mindert.
  • Anforderungen an Kursleiter: Erforderlich sind ein staatlich anerkannter Abschluss im Gesundheitsbereich sowie mindestens 200 Stunden praktische Kursleitererfahrung.
  • Anerkannte Abschlüsse und Nachweise: Zulässig sind Abschlüsse in Gesundheitswesen, Sport oder Pädagogik, die im Bundesanzeiger oder durch das BMBF gelistet sind, ergänzt durch relevante Zertifikate und Praxiserfahrungen.
  • Prüfungs- und Zertifizierungsprozess: Einreichung vollständiger Dokumente bei der ZPP, gefolgt von einer formalen und inhaltlichen Prüfung, führt bei Erfolg zur offiziellen Zertifizierung und Aufnahme in die ZPP-Datenbank.

Möchten Sie Menschen zu einem gesünderen Leben verhelfen und dabei von den Krankenkassen unterstützt werden? Die ZPP Kursleiter Qualifikation ist der Schlüssel zu Ihrer erfolgreichen Karriere im Gesundheitswesen! Ohne die Anerkennung durch die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) bleiben Ihre Präventionskurse außerhalb der Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen. Doch wie können Sie diesen Status erreichen und welche Abschlüsse öffnen Ihnen die Tür?

Warum Kursleiter anerkannte Qualifikationen benötigen

Teilnehmer erwarten, dass die Kurse, die sie buchen, nicht nur qualitativ hochwertig, sondern auch von den Krankenkassen anerkannt sind. Und das lässt sich über die Zentrale Prüfstelle Prävention erreichen.

Dafür benötigen Sie neben einem zertifizierten Kurskonzept jedoch auch Nachweise Ihrer fachlichen und praktischen Kompetenz. Mit dieser Qualifikation garantieren Sie nicht nur die Qualität Ihrer Kurse, sondern steigern auch Ihre Glaubwürdigkeit und Reichweite. Präventionskurse, die von der ZPP anerkannt sind, werden von den Krankenkassen bezuschusst. Für potenzielle Teilnehmer ist die Kostenübernahme ein gewichtiger Kaufgrund, sodass Sie als Anbieter einen Wettbewerbsvorteil erlangen. Durch die Qualifikation weisen Sie also nicht nur Ihre Fähigkeiten nach, sondern erlangen einen Vorteil in ein hart umkämpften Märkten.

Tipp: Stellen Sie sicher, dass Ihre Unterlagen vollständig und aktuell sind, bevor Sie diese zur ZPP einreichen. Dies beschleunigt den Anerkennungsprozess.

Exkurs: Wer ist die Zentrale Prüfstelle Prävention?

Die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) ist der zentrale Ansprechpartner für alle Anbieter von Präventionskursen, die ihre Kurse zertifizieren lassen möchten. Die ZPP prüft Ihre Kursleiterqualifikation und stellt sicher, dass die von Ihnen angebotenen Präventionskurse den hohen Qualitätsanforderungen der Krankenkassen entsprechen. Sobald Ihre Kursleiterqualifikation anerkannt ist, wird Ihr Kurs in die Datenbank der ZPP aufgenommen, wodurch er für alle Teilnehmer sichtbar und förderfähig wird.

Welche Qualifikationen werden anerkannt?

Um als Kursleiter anerkannt zu werden, benötigen Sie einen staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss in einem relevanten Handlungsfeld. Diese Abschlüsse umfassen etwa Berufe im Gesundheitswesen, Sportwissenschaften oder der Pädagogik, die auf die Prävention und Gesundheitsförderung ausgerichtet sind. Wichtig ist dabei, dass der Abschluss im Bundesanzeiger einsehbar ist oder durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gelistet wird.

Kursleiter, die einen nicht formalen Bildungsweg beschritten haben, können dennoch anerkannt werden, müssen jedoch mindestens 200 Stunden Kursleitererfahrung nachweisen. Ein bestandener Abschluss allein reicht also nicht immer aus – praktische Erfahrung im jeweiligen Handlungsfeld ist ebenso wichtig.

Tipp: Behalten Sie die Liste der anerkannten Abschlüsse im Blick, da diese regelmäßig aktualisiert wird. Stellen Sie sicher, dass Ihr Abschluss aktuell in der Datenbank der ZPP geführt wird, um Verzögerungen im Anerkennungsprozess zu vermeiden.

Mindeststandards für Kursleiter: Fachliche, praktische und übergreifende Kompetenzen im Fokus

Neben dem anerkannten Abschluss müssen Kursleiter auch bestimmte Mindeststandards in ihren Qualifikationen nachweisen. Diese Standards umfassen nicht nur fachwissenschaftliche Kompetenzen im jeweiligen Handlungsfeld, sondern auch fachpraktische und übergreifende Fähigkeiten.

Das bedeutet, dass Sie sowohl theoretisches Wissen als auch praktische Fertigkeiten mitbringen müssen, um Präventionskurse anbieten zu dürfen.

  • Fachwissenschaftliche Kompetenzen: Hierzu gehören Kenntnisse über das jeweilige Präventionsprinzip, beispielsweise im Bereich Bewegung, Stressbewältigung oder Ernährung. Sie sollten die wissenschaftlichen Grundlagen und aktuellen Entwicklungen in Ihrem Handlungsfeld kennen.
  • Fachpraktische Kompetenzen: Sie müssen das Gelernte in der Praxis anwenden können. Das bedeutet, Teilnehmer in Präventionskursen anzuleiten, Übungen durchzuführen oder Entspannungstechniken zu vermitteln.
  • Übergreifende Kompetenzen: Hier geht es um Ihre Fähigkeit, effektiv mit Kursteilnehmern zu kommunizieren, soziale Interaktionen zu steuern und Ihre Kurse selbstständig und strukturiert durchzuführen. Besonders wichtig sind Ihre Präsentationsfähigkeiten und dass Sie die Fachsprache als Kursleiter beherrschen.

„Die Mindeststandards der ZPP sichern nicht nur die Qualität der Kurse, sondern sorgen auch dafür, dass die Kursleiter auf alle Herausforderungen vorbereitet sind. Gerade die Kombination aus Theorie und Praxis ist essenziell.“ – Dr. Sabine Müller, Gesundheitswissenschaftlerin

Die Einweisung in das Präventionsprogramm ist ebenfalls verpflichtend

Eine zentrale Voraussetzung für die Anerkennung als Kursleiter ist die Einweisung in das spezifische Präventionsprogramm, das Sie anbieten möchten. Diese Einweisung stellt sicher, dass Sie das Programm nicht nur fachlich verstehen, sondern auch in der Lage sind, es korrekt und wirkungsvoll an Ihre Kursteilnehmer zu vermitteln. Dabei handelt es sich um eine intensive Schulung, die Sie befähigt, die Methoden, Techniken und Inhalte des Präventionsprogramms in Ihrem Kurs anzuwenden.

Je nach Handlungsfeld und Präventionsprinzip (z.B. Bewegung, Stressbewältigung oder Ernährung) kann diese Einweisung unterschiedlich ausfallen. Häufig wird sie durch eine anerkannte Weiterbildung oder ein spezialisiertes Seminar erworben. In manchen Fällen ist die Einweisung bereits Bestandteil Ihres grundständigen Studiums oder Ihrer beruflichen Qualifizierung, sodass Sie keine zusätzliche Schulung benötigen.

Wie Sie Ihre Qualifikation nachweisen: wichtige Dokumente und Zertifikate

Der Nachweis Ihrer Qualifikation ist ein entscheidender Schritt im Anerkennungsprozess der ZPP Kursleiter-Qualifikation. Sie müssen der Zentralen Prüfstelle Prävention eine umfassende Dokumentation Ihrer fachlichen und praktischen Kompetenzen vorlegen, um die Anerkennung zu erhalten.

Folgende Dokumente sind typischerweise erforderlich:

  • Abschlussurkunden: Nachweis Ihres staatlich anerkannten Abschlusses in einem relevanten Handlungsfeld.
  • Weiterbildungszertifikate: Bescheinigungen über absolvierte Einweisungen in Präventionsprogramme oder spezifische Kurse, die Ihre fachliche Qualifikation untermauern.
  • Leistungsnachweise: Falls Sie auf nicht formale Qualifikationen zurückgreifen, sollten Sie zudem Nachweise über Ihre Kursleitererfahrung (mindestens 200 Stunden) bereitstellen.

Sobald Ihre Qualifikation von der ZPP bestätigt wurde, ist diese dauerhaft für das entsprechende Präventionsprinzip gültig. Denken Sie daran, alle Dokumente rechtzeitig und vollständig einzureichen, um Verzögerungen im Anerkennungsprozess zu vermeiden.

Die entscheidenden Kompetenzbereiche für ZPP Kursleiter

Für eine erfolgreiche Anerkennung als Kursleiter bei der ZPP reicht ein formaler Abschluss allein nicht aus. Vielmehr müssen Sie über ein breites Spektrum an Kompetenzen verfügen, die über die rein fachlichen Fähigkeiten hinausgehen.

Tipp: Sozialkompetenz lässt sich durch praxisnahe Fortbildungen weiterentwickeln. Falls Sie in diesem Bereich unsicher sind, bieten viele Institutionen Seminare zur Verbesserung von Kommunikations- und Führungskompetenzen an.

1. Handlungsfeld Bewegung

Um im Handlungsfeld Bewegung als Kursleiter anerkannt zu werden, müssen Sie eine Reihe von Kompetenzen nachweisen, die sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse umfassen. Diese Anforderungen sind entscheidend, um sicherzustellen, dass Sie in der Lage sind, gesundheitsfördernde Trainingsprogramme kompetent und effektiv zu vermitteln.

1. Fachwissenschaftliche Kompetenz

Im Bereich Bewegung müssen Sie fundierte Kenntnisse in Trainings- und Bewegungswissenschaften, Medizin, Pädagogik und bei speziellen Präventionsprinzipien auch in Pathologie nachweisen. Diese Kompetenzen stellen sicher, dass Sie die theoretischen Grundlagen von Bewegung und deren Auswirkungen auf den Körper verstehen und anwenden können.

KompetenzbereichMindestanforderungECTS-PunkteStunden
FachwissenschaftlichTrainings- und Bewegungswissenschaften, Medizin, Pädagogik, Psychologie, Pathologie (bei speziellen Präventionsprinzipien)5 ECTS je Bereich150 Stunden je Bereich
FachpraktischTheorie und Praxis der Sportarten (z.B. Kraftsport, Schwimmen) inkl. Lehrproben in Präsenz5 ECTS150 Stunden
FachübergreifendGrundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention1 ECTS30 Stunden
Frei wählbarVertiefung in den genannten Inhalten4 ECTS120 Stunden
Einweisung in Programme(z.B. Rückenschule, Nordic Walking, Pilates)Pflicht-
  • Trainings- und Bewegungswissenschaften: Mindestens 150 Stunden oder 5 ECTS-Punkte. Dazu gehören Themen wie Bewegungslehre, Biomechanik, Trainingsmethoden und die Planung gesundheitsorientierter Trainingsprogramme.
  • Medizin: Mindestens 150 Stunden oder 5 ECTS-Punkte in Bereichen wie Anatomie, Physiologie und Prävention chronischer Erkrankungen.
  • Pädagogik/Psychologie: Mindestens 150 Stunden oder 5 ECTS-Punkte, um sicherzustellen, dass Sie über Kenntnisse in Verhaltenspsychologie und Didaktik verfügen, die notwendig sind, um Teilnehmer gezielt zu motivieren und anzuleiten.
  • Pathologie/Pathophysiologie (für spezifische Präventionsprinzipien wie Sturzprävention): Mindestens 120 Stunden oder 4 ECTS-Punkte.

2. Fachpraktische Kompetenz

Die fachpraktische Kompetenz ist ein zentraler Bestandteil Ihrer Ausbildung. Hierbei müssen Sie Ihre Fähigkeiten in der Praxis unter Beweis stellen, indem Sie verschiedene Bewegungsfelder und Sportarten anwenden und unterrichten.

Theorie und Praxis der Sportarten/Bewegungsfelder: Mindestens 150 Stunden oder 5 ECTS-Punkte. Diese Stunden müssen ausschließlich in Präsenz absolviert werden und beinhalten Lehrproben. Wichtige Bereiche sind Kraftsportarten, Ausdauersportarten, Schwimmen, Nordic Walking, Aquafitness und weitere sportpraktische Techniken.

3. Fachübergreifende Kompetenz

Zusätzlich zu den spezifischen Fachkenntnissen müssen Sie über grundlegende Kenntnisse in den Bereichen Gesundheitsförderung und Prävention verfügen.

Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention: Mindestens 30 Stunden oder 1 ECTS-Punkt. Hier erlernen Sie die Grundlagen der Prävention in verschiedenen Lebensphasen sowie Methoden zur Förderung eines gesunden Lebensstils.

Übergangsregelungen

Kursleiter, die ihre Qualifikation zwischen dem 31.12.2020 und dem 31.12.2024 abgeschlossen haben, können den Antrag auf Zertifizierung noch bis zum 31.12.2025 nach den bis zum 30.09.2020 geltenden Regelungen stellen. Für Kursleiter, die vor dem 30.09.2020 bereits tätig waren, gilt der Bestandsschutz, solange sie im selben Präventionsprinzip bleiben.

2. Handlungsfeld Ernährung

Um im Handlungsfeld Ernährung als Kursleiter anerkannt zu werden, müssen Sie umfassende Kompetenzen in der Ernährungswissenschaft, Ernährungsmedizin und praktischen Ernährungsberatung nachweisen. Die Anforderungen gewährleisten, dass Kursleiter fundierte Kenntnisse in der Prävention von Mangel- und Fehlernährung sowie Übergewicht besitzen und diese Kenntnisse in der Praxis anwenden können.

KompetenzbereichMindestanforderungECTS-PunkteStunden
FachwissenschaftlichErnährungslehre, Ernährungsmedizin, Ernährungsberatung12 ECTS360 Stunden
FachpraktischTheorie und Praxis der Lebensmittel- und Warenkunde15 ECTS450 Stunden
FachübergreifendGrundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention1 ECTS30 Stunden
Frei wählbarVertiefung in den genannten Inhalten5 ECTS150 Stunden
Einweisung in Programme(z.B. Prävention von Mangel-/Fehlernährung, Übergewicht)Pflicht-

1. Fachwissenschaftliche Kompetenz

Die fachwissenschaftliche Kompetenz im Bereich Ernährung umfasst tiefgehendes Wissen in den Bereichen Ernährungslehre, Ernährungsmedizin und Pädagogik/ Psychologie. Diese sind entscheidend, um präventive Ernährungsmaßnahmen effektiv zu vermitteln.

  • Ernährungslehre und Ernährungsphysiologie: Mindestens 360 Stunden oder 12 ECTS-Punkte. Dies umfasst Themen wie die Beurteilung von Nahrungsmitteln, Ernährungsstatus, Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung sowie gesunde und nachhaltige Ernährung.
  • Medizin/Ernährungsmedizin: Mindestens 360 Stunden oder 12 ECTS-Punkte in Bereichen wie Anatomie, Physiologie, Biochemie, Lebensmittelkunde und Pathobiochemie. Die Fähigkeit, Ernährungsprobleme medizinisch fundiert zu beurteilen, ist hier von zentraler Bedeutung.

2. Fachpraktische Kompetenz

In der Fachpraxis wird besonderer Wert auf die Anwendung der Ernährungslehre in der Praxis gelegt. Sie müssen in der Lage sein, theoretisches Wissen in der Ernährungsberatung und -schulung umzusetzen.

  • Theorie und Praxis der Lebensmittelkunde: Mindestens 450 Stunden oder 15 ECTS-Punkte. Diese Kompetenz umfasst die Kenntnisse über Nahrungsmittel, ihre Beschaffung, Lagerung und Zubereitung, sowie die Durchführung von praktischen Kursen zur Verbesserung der Ernährungsweise.

3. Fachübergreifende Kompetenz

Die Fähigkeit, übergeordnete Kompetenzen in der Prävention und Gesundheitsförderung anzuwenden, ist unerlässlich.

  • Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention: Mindestens 30 Stunden oder 1 ECTS-Punkt. Hier erlernen Sie die Prinzipien der Gesundheitsförderung und Prävention, wie sie sich auf Ernährung und das allgemeine Gesundheitsverhalten auswirken.

4. Einweisung in Programme

Wenn Sie zertifizierte Programme zur Prävention von Mangel- und Fehlernährung oder Übergewicht durchführen möchten, ist eine Einweisung in das spezifische Programm erforderlich. Diese Einweisung gewährleistet, dass Sie die Inhalte und Methoden des Programms korrekt und wirkungsvoll vermitteln können. Sollte die Einweisung nicht in Ihrer Qualifikation enthalten sein, muss diese separat nachgewiesen werden.

Übergangsregelungen

Kursleiter, die ihre Qualifikation zwischen dem 31.12.2020 und dem 31.12.2024 abgeschlossen haben, können den Antrag auf Zertifizierung noch bis zum 31.12.2025 nach den bis zum 30.09.2020 geltenden Regelungen stellen. Für Kursleiter, die vor dem 30.09.2020 bereits tätig waren, gilt der Bestandsschutz, solange sie im selben Präventionsprinzip bleiben.

3. Handlungsfeld Stressbewältigung und Ressourcenmanagement

Im Handlungsfeld Stressbewältigung und Ressourcenmanagement müssen Kursleiter sowohl fundiertes psychologisches Wissen als auch praktische Fähigkeiten in der Anwendung von Stressbewältigungstechniken nachweisen. Dies umfasst wissenschaftlich fundierte Konzepte der Stressentstehung und -bewältigung sowie die Fähigkeit, diese in Kursen anzuwenden.

KompetenzbereichMindestanforderungECTS-PunkteStunden
FachwissenschaftlichPsychologische Grundlagen, Stressbewältigung, Medizin6 ECTS je Bereich180 Stunden je Bereich
FachpraktischBeratung, Training, Schulung (inkl. Selbsterfahrung)3 ECTS90 Stunden
FachübergreifendGrundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention1 ECTS30 Stunden
Frei wählbarVertiefung in den genannten Inhalten2 ECTS60 Stunden
Einweisung in Programme(z.B. MBSR, Progressive Muskelentspannung, Hatha Yoga)Pflicht-

1. Fachwissenschaftliche Kompetenz

Um als Kursleiter im Bereich Stressbewältigung anerkannt zu werden, sind tiefgehende Kenntnisse in den Bereichen Psychologie, Gesundheitsverhalten und Medizin erforderlich. Diese Kenntnisse gewährleisten, dass Kursleiter fundierte Methoden zur Stressprävention und -bewältigung vermitteln können.

  • Psychologische Grundlagen: Mindestens 180 Stunden oder 6 ECTS-Punkte in Bereichen wie Wahrnehmung, Emotionen, Verhalten, Sozialpsychologie und Entwicklungspsychologie.
  • Psychologie des Gesundheitsverhaltens: Mindestens 180 Stunden oder 6 ECTS-Punkte. Hierzu gehören Theorien des Gesundheitsverhaltens, Ressourcen der Gesundheit und Risikofaktoren sowie gesundheitsbezogene Kognitionen.
  • Theorien zu Stress und Stressbewältigung: Mindestens 180 Stunden oder 6 ECTS-Punkte. Dies umfasst Konzepte zur Stressentstehung, Diagnostik von Stress und Lebensqualität sowie multimodale Programme zur Stressbewältigung.
  • Medizinische Grundlagen: Mindestens 90 Stunden oder 3 ECTS-Punkte in Bereichen wie die Funktion relevanter Organsysteme, das biopsychosoziale Modell und die Wirkung von Stress auf die körperliche Gesundheit.

2. Fachpraktische Kompetenz

Die Fähigkeit, Stressbewältigungsmethoden praktisch anzuwenden und an Kursgruppen zu vermitteln, ist ein essenzieller Bestandteil der Qualifikation.

  • Beratung, Training, Schulung: Mindestens 90 Stunden oder 3 ECTS-Punkte. Hierzu zählen Kompetenzen in der Anleitung von Stressbewältigungstechniken, Kommunikation, Training und Beratung. Zusätzlich muss Selbsterfahrung in den vermittelten Methoden nachgewiesen werden.

3. Fachübergreifende Kompetenz

Wie in den anderen Handlungsfeldern müssen Sie grundlegende Kompetenzen in den Bereichen Gesundheitsförderung und Prävention nachweisen.

  • Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention: Mindestens 30 Stunden oder 1 ECTS-Punkt. Dies umfasst die Strategien der Gesundheitsförderung und die Konzepte von Gesundheit und Krankheit, die für den Bereich Stressmanagement relevant sind.

4. Einweisung in Programme

Wenn Sie zertifizierte Programme wie Mindfulness-Based Stress Reduction (MBSR), Progressive Muskelentspannung oder Hatha Yoga anbieten möchten, ist eine Einweisung in das spezifische Programm erforderlich. Diese Einweisung befähigt Sie dazu, das Programm korrekt und wirkungsvoll an Ihre Teilnehmer zu vermitteln.

Übergangsregelungen

Kursleiter, die ihre Qualifikation zwischen dem 31.12.2020 und dem 31.12.2024 abgeschlossen haben, können den Antrag auf Zertifizierung noch bis zum 31.12.2025 nach den bis zum 30.09.2020 geltenden Regelungen stellen. Für Kursleiter, die vor dem 30.09.2020 bereits tätig waren, gilt der Bestandsschutz, solange sie im selben Präventionsprinzip bleiben.

4. Handlungsfeld Suchtprävention

Im Handlungsfeld Suchtprävention sind Kursleiter gefordert, tiefgehende Kenntnisse in den Bereichen Psychologie, Sozialarbeit und Prävention von Abhängigkeitserkrankungen zu besitzen. Die Anforderungen sollen sicherstellen, dass Kursleiter in der Lage sind, wirksame präventive Maßnahmen zur Suchtvermeidung zu vermitteln und die psychosozialen Faktoren der Suchtthematik kompetent anzugehen.

KompetenzbereichMindestanforderungECTS-PunkteStunden
FachwissenschaftlichPsychologie, Soziale Arbeit, Pädagogik, Suchtprävention6 ECTS für Pädagogik/Soziale Arbeit, 3 ECTS für Psychologische Grundlagen, Gesundheitsverhalten, Suchtprävention180 Stunden für Pädagogik/Soziale Arbeit, 90 Stunden für Psychologische Grundlagen, Gesundheitsverhalten, Suchtprävention
FachpraktischBeratung, Schulung, Training (inkl. Selbsterfahrung)6 ECTS180 Stunden
FachübergreifendGrundlagen der Prävention und Gesundheitsförderung1 ECTS30 Stunden
Einweisung in Programme(z.B. Nichtraucherprogramme, Alkoholreduktion)Pflicht-

1. Fachwissenschaftliche Kompetenz

Die fachwissenschaftliche Kompetenz im Bereich Suchtprävention setzt fundiertes Wissen in den Bereichen Psychologie, Pädagogik und Sozialarbeit voraus, das die theoretischen Grundlagen der Suchtprävention abdeckt.

  • Pädagogik, Soziale Arbeit: Mindestens 180 Stunden oder 6 ECTS-Punkte in Bereichen wie Erziehung, Sozialarbeit und suchtpräventive Bildungsmaßnahmen.
  • Psychologische Grundlagen: Mindestens 90 Stunden oder 3 ECTS-Punkte. Hierzu zählen grundlegende Kenntnisse der Entwicklungspsychologie, Sozialpsychologie und Persönlichkeitspsychologie, die für das Verstehen von Suchtentstehung und -verhalten wichtig sind.
  • Psychologie des Gesundheitsverhaltens: Mindestens 90 Stunden oder 3 ECTS-Punkte. Dieser Bereich umfasst Theorien zur Motivation und Verhaltensänderung, Gesundheitsdeterminanten und das Verständnis von Risikofaktoren.
  • Grundlagen der Sucht und Suchtprävention: Mindestens 90 Stunden oder 3 ECTS-Punkte. Dazu zählen Themen wie neurobiologische Grundlagen der Sucht, Stoffgruppen und ihre Wirkung, epidemiologische Ansätze und Präventionsstrategien.

2. Fachpraktische Kompetenz

Die fachpraktische Kompetenz bezieht sich auf die Fähigkeit, präventive Maßnahmen und Programme zur Suchtvermeidung effektiv anzuleiten.

  • Beratung, Training und Schulung: Mindestens 180 Stunden oder 6 ECTS-Punkte. Hierbei müssen Kursleiter praktische Erfahrung in der Suchtprävention nachweisen, beispielsweise in der Durchführung von Nichtraucherprogrammen oder Programmen zur Alkoholreduktion. Die Selbsterfahrung und die Fähigkeit, Schulungen praxisorientiert durchzuführen, sind ebenfalls notwendig.

3. Fachübergreifende Kompetenz

Die übergreifenden Kompetenzen konzentrieren sich auf grundlegendes Wissen in der Prävention und Gesundheitsförderung.

  • Grundlagen der Prävention und Gesundheitsförderung: Mindestens 30 Stunden oder 1 ECTS-Punkt. Dieser Bereich umfasst präventionsorientierte Strategien und Public Health-Konzepte, die im Bereich der Suchtprävention besonders relevant sind.

4. Einweisung in Programme

Wenn Sie zertifizierte Programme wie Nichtraucher- oder Alkoholreduktionsprogramme anbieten möchten, ist eine Einweisung in das spezifische Programm erforderlich. Diese Einweisung ist notwendig, um die Techniken und Methoden der Programme korrekt und effektiv umzusetzen.

Übergangsregelungen

Kursleiter, die ihre Qualifikation zwischen dem 31.12.2020 und dem 31.12.2024 abgeschlossen haben, können den Antrag auf Zertifizierung noch bis zum 31.12.2025 nach den bis zum 30.09.2020 geltenden Regelungen stellen. Für Kursleiter, die vor dem 30.09.2020 bereits tätig waren, gilt der Bestandsschutz, solange sie im selben Präventionsprinzip bleiben.

Qualifikationsprüfung und Gültigkeit: Wie die ZPP Ihre Anerkennung prüft und zertifiziert

Der Ablauf der Prüfung sieht in der Regel folgendermaßen aus:

  1. Einreichung der Dokumente: Sie laden Ihre Qualifikationsnachweise über das Online-Portal der ZPP hoch. Dabei sollten Sie sicherstellen, dass alle erforderlichen Dokumente in einem gültigen Format vorliegen, um Verzögerungen zu vermeiden.
  2. Formale Prüfung: Es wird zunächst geprüft, ob alle erforderlichen Unterlagen vollständig sind und ob Ihre Qualifikationen den Mindeststandards entsprechen.
  3. Inhaltliche Prüfung: Im Anschluss erfolgt eine detaillierte inhaltliche Überprüfung Ihrer Qualifikationen. Dabei wird geprüft, ob Ihre Fach- und Praxiskenntnisse den Anforderungen des jeweiligen Präventionsprinzips (z. B. Bewegung, Ernährung oder Stressbewältigung) entsprechen.
  4. Rückmeldung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Rückmeldung von der ZPP. Im Falle einer Anerkennung wird Ihre Kursleiterqualifikation in der Datenbank vermerkt und für Krankenkassen freigegeben. Sollten Unterlagen fehlen oder zusätzliche Informationen benötigt werden, werden Sie von der ZPP kontaktiert.
  5. Zertifizierung: Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, wird Ihre Qualifikation offiziell zertifiziert. Dies bedeutet, dass Sie Ihre Präventionskurse ab diesem Zeitpunkt offiziell als „ZPP zertifiziert“ anbieten dürfen und Ihre Teilnehmer von der Krankenkassenförderung profitieren können.

Tipp: Achten Sie darauf, dass Ihre Dokumente klar und vollständig sind, um den Prüfungsprozess zu beschleunigen. Ein unvollständiger Antrag führt oft zu längeren Wartezeiten.

Wie lange ist Ihre Anerkennung als Kursleiter gültig?

Ein großer Vorteil der ZPP Kursleiter Qualifikation ist, dass die Anerkennung nach der erfolgreichen Prüfung dauerhaft gültig ist. Solange Sie in dem zertifizierten Präventionsprinzip tätig sind, bleibt Ihre Anerkennung bestehen.

Es gibt jedoch einige wichtige Punkte, die Sie beachten sollten:

  • Wechsel des Präventionsprinzips: Wenn Sie einen Kurs in einem anderen Handlungsfeld anbieten möchten (z. B. von Bewegung zu Stressbewältigung wechseln), müssen Sie eine neue Qualifikationsprüfung durchlaufen. Jedes Präventionsprinzip erfordert eine separate Anerkennung durch die ZPP.
  • Aktualität der Informationen: Als Kursleiter sind Sie verpflichtet, Ihre Angaben in der ZPP-Datenbank regelmäßig zu überprüfen und auf dem neuesten Stand zu halten. Dies umfasst auch Änderungen Ihrer beruflichen Qualifikationen oder Weiterbildungen.

Was Sie zu Zusatzqualifikationen und Übergangsregelungen wissen müssen

Nicht alle Kursleiter, die in der Prävention tätig sind, haben einen formalen Studien- oder Berufsabschluss im Gesundheitsbereich. Dennoch gibt es Wege, die Qualifikation zu erlangen. Auch wenn Sie einen nicht formalen Bildungsweg beschritten oder vor dem 30.09.2020 bereits Kurse geleitet haben.

Nichtformale Qualifikationen und Kursleitererfahrung: Wie Sie auch ohne formalen Abschluss anerkannt werden

Auch wenn Sie keinen staatlich anerkannten Abschluss vorweisen können, haben Sie die Möglichkeit, als Kursleiter von der Zentralen Prüfstelle Prävention anerkannt zu werden. Voraussetzung ist, dass Sie eine nicht formale berufliche Qualifikation erworben haben, die allerdings durch einschlägige Kursleitererfahrung ergänzt werden muss. Mindestens 200 Stunden praktische Kursleitererfahrung in dem jeweiligen Handlungsfeld sind notwendig, um die Mindestanforderungen zu erfüllen.

Typische Beispiele für nicht formale Qualifikationen sind Fortbildungen in Bereichen wie Yoga, Qigong oder anderen Präventionsansätzen, die durch spezialisierte Bildungsträger angeboten werden. Diese Bildungswege müssen jedoch durch dokumentierte Praxiserfahrung gestützt werden, um die Anforderungen zu erfüllen.

Bestandsschutz für bereits zertifizierte Kursleiter: Ihre Qualifikation bleibt auch nach dem 30.09.2020 gültig

Wenn Sie vor dem 30.09.2020 bereits Kurse angeboten haben, die von der ZPP zertifiziert wurden, profitieren Sie von einem sogenannten Bestandsschutz. Das bedeutet, dass Ihre Qualifikation auch nach den neuen Regelungen weiterhin gültig bleibt, ohne dass Sie zusätzliche Nachweise erbringen müssen. Dieser Bestandsschutz gilt für das spezifische Handlungsfeld oder Präventionsprinzip, in dem Sie bereits tätig sind.

Für Kursleiter, die im Bereich Entspannungsverfahren (wie Hatha Yoga oder Tai-Chi) tätig sind, gilt der Bestandsschutz für das jeweilige Verfahren, sodass Sie keine weiteren Schulungen oder Einweisungen nachweisen müssen, solange Sie in diesem Bereich bleiben.

Tipp: Der Bestandsschutz sichert Ihre Qualifikation, solange sich die Anforderungen in dem von Ihnen zertifizierten Präventionsprinzip nicht grundlegend ändern. Es lohnt sich dennoch, regelmäßig Ihre Qualifikationen zu überprüfen, um bei neuen Entwicklungen oder Anforderungen vorbereitet zu sein.

Übergangsregelungen bis 2025: So sichern Sie sich noch die alte Anerkennung

Für Kursleiter, die ihre Qualifikation zwischen dem 31.12.2020 und dem 31.12.2024 abgeschlossen haben oder abschließen werden, bietet die ZPP eine Übergangsregelung an. Sie können Ihre Anerkennung noch bis zum 31.12.2025 nach den bis zum 30.09.2020 geltenden Regelungen beantragen, was besonders für Kursleiter in nicht formalen Bereichen von Vorteil ist.

Diese Regelung gilt auch für lizenzierte Übungsleiter der Turn- und Sportverbände (Lizenzstufe II) und umfasst besonders die Bereiche Hatha Yoga, Tai-Chi und Qigong. Das bedeutet, dass Sie weiterhin von den früheren Anforderungen profitieren können, ohne dass Sie zusätzliche Nachweise oder neue Zertifizierungen vorlegen müssen.

  • Abschluss der Qualifikation zwischen dem 31.12.2020 und dem 31.12.2024
  • Anerkennung bis spätestens 31.12.2025 beantragen
  • Gilt für spezifische Präventionsbereiche wie Yoga, Tai-Chi, Qigong und Sportverbände

Handlungsfelder und Präventionsprinzipien: Spezielle Anforderungen an Kursleiter

Die Kursleiterqualifikation ist stark an das jeweilige Handlungsfeld und Präventionsprinzip gebunden, in dem Sie tätig sein möchten. Jedes Handlungsfeld hat spezifische Anforderungen, die Sie erfüllen müssen, um als Kursleiter anerkannt zu werden. In diesem Abschnitt erfahren Sie, welche besonderen Anforderungen es in den verschiedenen Handlungsfeldern gibt und welche Sonderregelungen für lizenzierte Übungsleiter gelten.

Beispiele für Handlungsfelder und ihre spezifischen Anforderungen:

  • Bewegung: Wenn Sie Präventionskurse im Bereich Bewegung anbieten möchten, benötigen Sie nachweisbare fachwissenschaftliche und praktische Kompetenzen in der Sportwissenschaft, Physiotherapie oder einer ähnlichen Disziplin. Hier sind Einweisungen in spezielle Programme wie Rückenschule oder Cardio-Training oft obligatorisch.
  • Ernährung: Für Kurse im Bereich Ernährung sind Qualifikationen in Ernährungswissenschaften oder Diätetik erforderlich. Sie müssen die aktuellen wissenschaftlichen Standards in der Ernährungsberatung kennen und nachweisen können, wie Sie diese in der Praxis umsetzen.
  • Stressbewältigung/Entspannung: In diesem Handlungsfeld sind Qualifikationen in Psychologie, Pädagogik oder im Bereich der Entspannungsverfahren (z. B. Yoga, autogenes Training, progressive Muskelentspannung) relevant. Einweisungen in die spezifischen Techniken und Programme sind hierbei essenziell.

Tipp: Prüfen Sie vor der Anmeldung Ihrer Kurse bei der ZPP genau, welche Qualifikationen in Ihrem gewählten Handlungsfeld gefordert werden. Dies verhindert unnötige Verzögerungen und Nachfragen während des Prüfungsprozesses.

Lizenzierte Übungsleiter und Sonderregelungen: Was Sie beachten müssen

Für lizenzierte Übungsleiter, insbesondere aus den Turn- und Sportverbänden, gibt es besondere Regelungen, die es erleichtern, die nötigen Qualifikationen zu erlangen. Diese Sonderregelungen gelten vorwiegend für Übungsleiter mit der Lizenzstufe II im Bereich „Sport in der Prävention“. Hierbei wird Ihre Ausbildung automatisch als gleichwertige Qualifikation anerkannt, sofern diese den geforderten Standards entspricht.

Ferner profitieren lizenzierte Übungsleiter in speziellen Bereichen wie Hatha Yoga, Tai-Chi und Qigong von Sonderregelungen. Diese Regelungen erlauben es Ihnen, weiterhin Kurse in diesen Bereichen anzubieten, ohne zusätzliche Qualifikationen nachweisen zu müssen, sofern Sie die Übergangsregelungen (siehe vorheriger Abschnitt) einhalten.

  • Lizenzstufe II im Bereich „Sport in der Prävention“ wird für ZPP zertifizierte Kurse anerkannt.
  • Sonderregelungen für Hatha Yoga, Tai-Chi und Qigong gelten weiterhin, solange die Übergangsfristen eingehalten werden.

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